PSA Prüfung

Bei der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz schreiben die Berufsgenossenschaften eine jährliche Kontrolle durch einen Sachkundigen vor.

Diese Überprüfung der PSA nach BGG 906 ist  zu dokumentieren.

Unbenutzt dürfen, je nach Angaben des Herstellers, Gurte bis zu 10 Jahre lagern. Bei seltener Benutzung wird eine Gebrauchsdauer von 6 - 8 Jahren empfohlen. Bandschlingen und Seile haben wiederrum eine andere Ablegereife. Seile die regelmäßig benutzt werden, sollten spätestens nach 5 Jahre ausgesondert werden. Bei manchen Hitec-fasern lässt die Bruchlast sehr viel früher nach. Je nach UV-Belastung sind bei einigen Produkten z.B. vom Hersteller maximal 2 Jahre vorgesehen. Entscheidend ist der Zustand des Artikels. Durch Verschleiß, Funktionsverlust, unsachgemäßen Gebrauch, Kantakt mit Chemikalien oder durch Hitzeeinwirkung z.B. können sicherheitsrelevante Beschädigungen auftreten. Ein Sachkundiger nach BGG 906 für PSA gA hat gelernt diese Beschädigungen zu bewerten und ist zertifiziert eine jährliche Prüfung ab zu nehmen.



 

Hardware (Karabiner, Abseilgeräte etc.) ist bei regelmäßiger Prüfung darüber hinaus zulässig. Entscheidend ist der Zustand der Materialien und die Angaben (Ablegereife) des Herstellers.

 

Gerne mache ich Ihnen ein Angebot zur Überprüfung Ihrer PSA!